Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Bale Plattenleger GmbH – Stand: September 2026

Bale Plattenleger GmbH
Wehrstrasse 29
8570 Weinfelden
Schweiz
UID/MWST: CHE-188.134.717

Stand: September 2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Aufträge, Werkverträge und Dienstleistungen der Bale Plattenleger GmbH (nachfolgend «Bale Plattenleger»).

1.2 Die AGB gelten insbesondere für Arbeiten im Bereich:

  • Plattenbeläge an Böden und Wänden;
  • Keramik- und Feinsteinzeugplatten;
  • Naturstein und Mosaik;
  • Silikon- und Anschlussfugen;
  • Abdichtungsarbeiten;
  • Renovations- und Sanierungsarbeiten;
  • Untergrundvorbereitungen;
  • weitere im Angebot vereinbarte Plattenlegerarbeiten.

1.3 Die AGB bilden Bestandteil des jeweiligen Angebots bzw. Werkvertrags, sofern der Kunde vor oder spätestens bei Vertragsabschluss auf ihre Geltung hingewiesen wird.

1.4 Individuelle schriftliche Vereinbarungen im Angebot, Werkvertrag oder in der Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor.

1.5 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Bale Plattenleger diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Angebote von Bale Plattenleger sind während 30 Tagen gültig, sofern im Angebot keine andere Gültigkeitsdauer angegeben ist.

2.2 Ein Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Kunden und die anschliessende Auftragsbestätigung oder den Beginn der Arbeiten durch Bale Plattenleger zustande.

2.3 Für den Umfang der Leistungen sind das Angebot, die Auftragsbestätigung, Pläne, Leistungsverzeichnisse und ausdrücklich vereinbarte Zusatzleistungen massgebend.

2.4 Offerten beruhen auf den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung erkennbaren Verhältnissen.

2.5 Nicht erkennbare oder erst während der Arbeiten feststellbare Umstände können zusätzliche Arbeiten und Kosten verursachen. Dazu gehören insbesondere ungeeignete oder beschädigte Untergründe, Feuchtigkeit, Risse, Unebenheiten, bestehende Schäden oder nicht fachgerecht ausgeführte Vorarbeiten.

3. Preise und Mehrwertsteuer

3.1 Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise.

3.2 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF).

3.3 Die Mehrwertsteuer wird im Angebot bzw. auf der Rechnung ausgewiesen.

3.4 Leistungen, welche nicht Bestandteil des ursprünglichen Angebots sind, werden zusätzlich verrechnet. Dies gilt insbesondere für:

  • zusätzliche Untergrundarbeiten;
  • Ausgleichs- und Spachtelarbeiten;
  • zusätzliche Abdichtungen;
  • Entfernung und Entsorgung bestehender Beläge;
  • zusätzliche oder nicht vorgesehene Materialarbeiten;
  • zusätzliche Zuschnitte;
  • Sonderausführungen;
  • zusätzliche Anfahrten;
  • Wartezeiten, soweit diese nicht durch Bale Plattenleger verursacht wurden;
  • vom Kunden gewünschte Änderungen.

4. Zusatzarbeiten und Änderungen

4.1 Änderungen des Auftragsumfangs nach Vertragsabschluss gelten als Zusatzauftrag.

4.2 Zusatzarbeiten werden nach Möglichkeit vor Beginn mit dem Kunden besprochen.

4.3 Ist eine vorgängige Preisvereinbarung aufgrund der Situation auf der Baustelle nicht möglich, werden die Arbeiten nach effektivem Aufwand zu den vereinbarten Regieansätzen ausgeführt.

4.4 Durch Änderungs- oder Zusatzwünsche verursachte Verzögerungen berechtigen Bale Plattenleger zu einer angemessenen Anpassung des Ausführungstermins.

5. Material

5.1 Wird das Material durch Bale Plattenleger beschafft, erfolgt die Bestellung entsprechend dem vereinbarten Angebot bzw. der Freigabe des Kunden.

5.2 Der Kunde ist für die rechtzeitige Auswahl und Freigabe von Platten, Farben, Formaten, Oberflächen, Fugenfarben und Mustern verantwortlich, soweit diese Auswahl ihm obliegt.

5.3 Bei Naturstein, Keramik, Feinsteinzeug und vergleichbaren Materialien sind materialbedingte Unterschiede hinsichtlich Farbe, Struktur, Maserung, Oberfläche und Kalibrierung möglich. Solche produkt- bzw. materialtypischen Unterschiede stellen grundsätzlich keinen Mangel dar.

5.4 Nach erfolgter Bestellung können bei Änderungen oder Annullierungen die bereits entstandenen Material-, Transport- und Bearbeitungskosten dem Kunden verrechnet werden.

6. Untergrund und Vorarbeiten

6.1 Der Kunde hat Bale Plattenleger über ihm bekannte Schäden, Besonderheiten und frühere Probleme der Bausubstanz zu informieren.

6.2 Die Ausführung von Plattenarbeiten setzt grundsätzlich einen geeigneten, tragfähigen, sauberen, trockenen und ausreichend ebenen Untergrund voraus.

6.3 Stellt Bale Plattenleger während der Arbeiten fest, dass der Untergrund für die vorgesehene Ausführung nicht geeignet ist, kann die Arbeit bis zur Klärung unterbrochen werden.

6.4 Notwendige zusätzliche Untergrundarbeiten werden zusätzlich verrechnet, sofern sie nicht Bestandteil des ursprünglichen Angebots sind.

6.5 Bale Plattenleger haftet nicht für Schäden oder Mängel, deren Ursache in der bestehenden Bausubstanz oder in Vorleistungen Dritter liegt.

7. Abdichtungen

7.1 Abdichtungen werden nur im Umfang ausgeführt, der im Angebot oder Werkvertrag vereinbart wurde.

7.2 Bale Plattenleger ist berechtigt, auf erkennbare Probleme des Untergrunds oder der bestehenden Konstruktion hinzuweisen.

7.3 Planungs-, Statik-, Bauphysik- oder andere Fachplanungsleistungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

7.4 Für Fehler von Architekten, Planern, Bauleitern, anderen Handwerkern oder Lieferanten haftet Bale Plattenleger nicht, soweit diese Fehler nicht von Bale Plattenleger verursacht wurden.

8. Ausführung und Termine

8.1 Bale Plattenleger bemüht sich, vereinbarte Termine einzuhalten.

8.2 Ausführungsfristen verlängern sich angemessen, wenn unvorhersehbare oder von Bale Plattenleger nicht zu vertretende Umstände eintreten. Dazu gehören insbesondere:

  • Lieferverzögerungen;
  • Materialengpässe;
  • zusätzliche Arbeiten;
  • ungeeignete Untergründe;
  • Verzögerungen durch andere Unternehmer;
  • behördliche Anordnungen;
  • aussergewöhnliche Witterungsverhältnisse;
  • Krankheit;
  • höhere Gewalt.

8.3 Verzögerungen berechtigen den Kunden nicht automatisch zu Schadenersatz, Preisreduktion oder Vertragsrücktritt.

9. Mitwirkung des Kunden

9.1 Der Kunde stellt sicher, dass Bale Plattenleger die Arbeiten ordnungsgemäss ausführen kann.

9.2 Insbesondere sind Zugang zum Objekt sowie notwendige Arbeits- und Lagerflächen bereitzustellen.

9.3 Soweit erforderlich, stellt der Kunde Strom und Wasser zur Verfügung.

9.4 Der Kunde sorgt dafür, dass die vereinbarten Arbeitsbereiche zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich und frei von Gegenständen sind.

9.5 Verzögerungen und Mehrkosten aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden können zusätzlich verrechnet werden.

10. Schutz, Pflege und Nutzung

10.1 Bale Plattenleger führt die Arbeiten sorgfältig und fachgerecht aus.

10.2 Nach der Verlegung benötigen Kleber, Fugen, Abdichtungen und Silikonfugen je nach Produkt und Ausführung eine angemessene Aushärtungs- bzw. Trocknungszeit.

10.3 Der Kunde hat die von Bale Plattenleger mitgeteilten Schutz- und Aushärtungszeiten einzuhalten.

10.4 Schäden aufgrund zu früher Belastung, unsachgemässer Reinigung oder unsachgemässer Nutzung fallen nicht in den Verantwortungsbereich von Bale Plattenleger.

11. Abnahme

11.1 Nach Fertigstellung werden die Arbeiten dem Kunden zur Kontrolle und Abnahme übergeben.

11.2 Der Kunde hat die Arbeiten bei der Abnahme auf erkennbare Mängel zu prüfen.

11.3 Auf Wunsch kann ein Abnahmeprotokoll erstellt werden.

11.4 Kleinere Nacharbeiten, welche die bestimmungsgemässe Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen grundsätzlich nicht zur Verweigerung der Abnahme.

11.5 Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.

12. Mängel und Gewährleistung

12.1 Bale Plattenleger haftet für Mängel der von ihr erbrachten Arbeiten im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Schweizer Rechts.

12.2 Der Kunde hat erkennbare Mängel möglichst rasch nach deren Feststellung zu melden.

12.3 Bei einer berechtigten Mängelrüge ist Bale Plattenleger zunächst die Möglichkeit einzuräumen, den beanstandeten Bereich zu prüfen und, soweit gesetzlich vorgesehen, fachgerecht nachzubessern.

12.4 Der Kunde hat Bale Plattenleger hierfür Zugang zum Objekt zu gewähren.

12.5 Kein Anspruch auf Nachbesserung besteht für Schäden, die beispielsweise durch folgende Umstände verursacht wurden:

  • unsachgemässe Nutzung;
  • mechanische Beschädigung;
  • unsachgemässe Reinigung;
  • ungeeignete Reinigungsmittel;
  • nachträgliche Arbeiten Dritter;
  • Veränderungen durch Dritte;
  • Feuchtigkeit aus der bestehenden Bausubstanz;
  • Bewegungen oder Setzungen des Baukörpers;
  • Rissbildungen aufgrund der bestehenden Konstruktion;
  • vom Kunden gelieferte oder vorgeschriebene Materialien, soweit Bale Plattenleger auf erkennbare Risiken hingewiesen hat.

12.6 Zwingende gesetzliche Mängelrechte bleiben vorbehalten.

13. SIA-Normen

13.1 Die SIA-Norm 118 gilt nur, wenn sie im jeweiligen Angebot oder Werkvertrag ausdrücklich vereinbart wurde.

13.2 Wird die SIA-Norm 118 nicht ausdrücklich vereinbart, gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Schweizer Rechts und diese AGB.

14. Haftung

14.1 Bale Plattenleger haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch eine von Bale Plattenleger zu vertretende Vertragsverletzung verursacht wurden.

14.2 Bale Plattenleger haftet nicht für Schäden, deren Ursache ausserhalb des eigenen Verantwortungsbereichs liegt.

14.3 Dies gilt insbesondere für Schäden aufgrund bestehender Bausubstanz, fehlerhafter Vorleistungen Dritter oder unsachgemässer Nutzung durch den Kunden.

14.4 Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.

15. Rechnungen und Zahlungsbedingungen

15.1 Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.

15.2 Bei grösseren Aufträgen kann Bale Plattenleger angemessene Akontozahlungen oder Teilzahlungen verlangen. Diese werden im Angebot oder Werkvertrag festgelegt.

15.3 Bei Zahlungsverzug kann Bale Plattenleger nach den gesetzlichen Voraussetzungen und nach entsprechender Mahnung weitere Arbeiten bis zur Begleichung fälliger Forderungen einstellen.

15.4 Dadurch verursachte Terminverschiebungen gehen zulasten des Kunden.

16. Annullierung

16.1 Wird ein Auftrag nach Vertragsabschluss durch den Kunden annulliert, sind die bis dahin erbrachten Leistungen und bereits entstandenen bzw. nicht mehr vermeidbaren Kosten zu vergüten.

16.2 Dazu können insbesondere Materialbestellungen, Transportkosten, Vorbereitungsarbeiten und bereits ausgeführte Arbeiten gehören.

16.3 Weitergehende Ansprüche richten sich nach dem Schweizer Recht und den individuellen vertraglichen Vereinbarungen.

17. Renovations- und Sanierungsarbeiten

17.1 Bei Arbeiten an bestehenden Gebäuden können verdeckte Schäden oder nicht erkennbare bauliche Probleme auftreten.

17.2 Solche Feststellungen können zusätzliche Arbeiten, Kosten und Terminverschiebungen erforderlich machen.

17.3 Bale Plattenleger informiert den Kunden nach Möglichkeit vor der Ausführung wesentlicher zusätzlicher Arbeiten.

18. Fotografische Dokumentation

18.1 Bale Plattenleger darf die eigenen Arbeiten zu Dokumentationszwecken fotografieren.

18.2 Eine Veröffentlichung von Fotos zu Werbezwecken erfolgt nur unter Beachtung der geltenden Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte.

19. Datenschutz

19.1 Bale Plattenleger verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der geltenden schweizerischen Datenschutzbestimmungen.

19.2 Einzelheiten sind in der Datenschutzerklärung von Bale Plattenleger geregelt.

20. Rangfolge

Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:

  • individuelle schriftliche Vereinbarung;
  • Werkvertrag bzw. Auftragsbestätigung;
  • Angebot und Leistungsverzeichnis;
  • diese AGB;
  • ausdrücklich vereinbarte technische Normen.

Zwingendes Schweizer Recht bleibt vorbehalten.

21. Anwendbares Recht

Auf sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen Bale Plattenleger und dem Kunden ist Schweizer Recht anwendbar.

22. Gerichtsstand

Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Soweit gesetzlich zulässig, wird als Gerichtsstand der Sitz der Bale Plattenleger GmbH in Weinfelden, Kanton Thurgau, vereinbart. Bei Konsumentenverträgen bleiben zwingende gesetzliche Gerichtsstände vorbehalten.

23. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine rechtlich zulässige Regelung zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

Bale Plattenleger GmbH
Wehrstrasse 29
8570 Weinfelden
Schweiz

UID/MWST: CHE-188.134.717

AGB-Version: September 2026